Allgemeine Geschäftsbedingungen:

 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen aufmerksam und vollständig zu lesen und zur Kenntnis zu nehmen.
§ 1. Geltung der Geschäftsbedingungen
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem ''Studio Roschal'' und seinen Kunden. Mit der Erteilung des Auftrages erkennt der Auftraggeber unsere Arbeitsweise und Gestaltung ausdrücklich an. Eventuelle Änderungswünsche werden gesondert berechnet.
§ 2. Leistung
2a Der Leistungsort, die Leistungszeit, die Leistungsdauer und der Leistungsspreis werden individuell besprochen und vereinbart.
2b Die Bearbeitungszeit ist mindestens 3-12 Monate für die Foto- und Videoaufnahmen. Bei einer Buchung von Foto und Video wird das Material gleichzeitig abgegeben.
2c Sollten die Aufnahmen über 6 Stunden in Anspruch nehmen, ist der Kunde verpflichtet dem Foto- & Videoteam warmes Essen anzubieten.
2d Falls der Aufnahmeort mehr als 200 km von Dortmund entfernt ist, ist der Kunde verpflichtet dem Foto & Videoteam eine Übernachtungsmöglichkeit zu bieten (Übernachtung in einem Hotel) oder ihm die entstandenen Hotelkosten zu erstatten.
2e Der Arbeitstag des Foto & Videoteam beginnt um 9.30 und endet um 00.30. Sollten die Aufnahmen über der vereinbarten Zeit dauert, verpflichtet sich der Arbeitgeber Überstunden, die individuell vereinbart wurden, zu zahlen. Diese erfolgt am selben Aufnahmetag. Sollte der Arbeitgeber die Arbeitszeit kürzen wollen, so hat es keinerlei Änderungen am Preis der Leistungen.
2f Der Videograf/Fotograf ist stets bemüht die Hochzeit mit all ihren Höhepunkten und vor allem ihren Gästen zu filmen. Alle Gäste werden generell gefilmt und werden in den Aufnahmen zu sehen sein, selbst wenn dieses im nachhinein nicht mehr erwünscht ist. So besteht jedoch seitens des Videografen keine Garantie für die Videoaufnahme jedes einzelnen Gastes und ebenso für das Festhalten von jeden einzelnen Moment, welches beispielsweise spontan geschieht und/ oder zu welchem der Videograf nicht berichtigt wurde.
2g Das Brautpaar sich mit dem Stil des Videografen einverstanden.
2h Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass  Videoarbeiten stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Videografen unterliegen. Reklamationen und / oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Videografen ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.
2i Das Brautpaar übernimmt die Verantwortung für die Wahl der Musik, die beim Montieren des Filmes verwendet wird. Falls die Verantwortung dem Videografen übergeben wird, ist Gestaltung der Musik stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Videografen unterliegen.
§ 3. Zahlung
3a Es wird eine Anzahlung (nach Vereinbarung von Kunden) für Datumsreservierung berechnet. Bei Datumsänderung muss ein neuer Vertrag erstellt werden mit einer erneuten Anzahlung für Datumsreservierung.
3b Die Teilzahlung sowie Fahrtkosten (nach Vereinbarung von Kunden) erfolgt am Ende des Aufnahmetages. Unabhängig von der Entfernung des Festes ist der Arbeitgeber verpflichtet die Fahrtkosten (Hin- und Rückfahrt) zu erstatten.
3c Die Abgabe der Arbeit erfolgt generell persönlich. Falls der Arbeitgeber die fertige Arbeit per Post haben möchte, erfolgt dies auf seine Kosten und seine eigene Haftung. Nach Abgabe der Arbeit erfolgt die Restzahlung. Falls das Material der Foto- & Videoaufnahmen nach dem Hochzeitstag nicht mehr erwünscht ist und die Abholung des Materials unerwünscht ist, verpflichtet sich das Brautpaar die Restzahlung trotzallem zu zahlen. Der Grund für die Absage ist irrelevant und muss innerhalb zwei Wochen nach Rechnungseingang auf das Konto überwiesen werden.
3d Bei einer Absage des Termins erfolgt keine Gelderstattung und das Brautpaar ist verpflichtet die Hälfte der gesamten Summe als Ausfallhonorar zu zahlen. Erfolgt die Absage 3 Monate und später vor der Feier, ist das Brautpaar verpflichtet 80% der gesamten Summe 2 Wochen nach Rechnungseingang zu zahlen. Falls die Arbeit, auf Wunsch des Arbeitgebers, länger bei dem Arbeitnehmer bleibt als vereinbart ( §2 2b), wird bei der Übergabe der Arbeit 20% drauf auf die abgemachte  Gesamtsumme  (nach Vereinbarung von Kunden) gerechnet
§ 4. Widerrufsrecht
4a Im Falle eines Widerrufs wird die empfangene Leistung ((nach Vereinbarung von Kunden)) nicht rückerstattet.
4b Nach dem Empfang der Foto & Video, haben Sie eine Frist von 7 Tagen, in der Sie die Technischen-/Rechtschreibungsfehler in Video begutachten könnt, und zusätzliche Korrektur einigen Fotos richten könnt. Nach Ablauf dieser Frist, gelten die Vertragsbedingungen als erfolgreich erfüllt. Insofern sind wir nicht mehr verpflichtet diese Foto-/Videodaten zu archivieren.
§ 5. Nutzungsrechte
5a Der Kunde erwirbt die Fotografien und Video nur zum persönlichen Gebrauch und hat kein Recht, diese zur kommerziellen Nutzung an Dritte ohne schriftliche Genehmigung zu überlassen. Der Bildautor übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder sonstigen Rechte Dritter verletzt werden.
5b Der Auftraggeber erklärt sich mit Auftragserteilung einverstanden, dass die entstandenen Fotos/Video zur Eigenwerbung vom Autor auf der Internetseite, in Printmedien oder in Veröffentlichungen verwendet werden dürfen. Andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Vertragspartnern unterzeichnet werden. (In meisten Fällen sind das nur kurze Filme (Highlight, Promovideos, Diashows). Bei jeder Bildveröffentlichung, ob Internet oder Printmedien, ist der Bildautor als Urheber zu benennen. Die Benennung muss beim Bild erfolgen.
§ 6. Haftung
6a Der Arbeitgeber verpflichtet sich alle Angaben des Ausfüllformulares sorgfältig und korrekt zu erfüllen. Der Arbeitnehmer haftet für keine eventuell entstandenen Fehler durch den mit weiteren Kosten verbunden sind. Alle Änderungen, bezüglich der Angaben, muss der Arbeitgeber schriftlich mitteilen
6b Die Haftung für die Technik, die gesamte dazugehörige Ausrüstung wird für die Zeit der Dienstleistung von dem Auftraggeber übernommen. Selbstverschulden ist von der Klausel ausgeschlossen.
6c Im Falle eines Ausfalls (begründet, z.B. ärztliches Attest) bemüht sich der Foto- bzw. Videograf einen Ersatz für sich stellen. Der in der gleichen Weise (Qualität) seine Arbeit verrichtet.
6d Wir übernehmen  keinen Schadensersatz: wenn bei einem unserer (auch freien) Mitarbeiter im Laufe des Auftrages ein Fotoapparat/Videokamera durch technischen Defekt ausfällt oder vielleicht die Bild-/Videoqualität durch einen technischen, nicht sofort  behebbaren Fehler leidet. Hierdurch verpasste videografische Leistung des Videografen ist seitens des Brautpaares nicht durch Schadensersatzforderung zu entschuldigen.            
6e Bei witterungsbedingten Ausfällen bzw. Verspätungen (z.B. im Winter: Schnee und Eis) oder Verspätungen durch Verkehrsstaus (Unfälle, Baustellen, Ferienverkehr etc.) übernehmen wir keine Haftung.
6f Wir übernehmen keine Haftung, falls das Fotoshooting bzw. Videoaufnahme im Freien wegen schlechtem Wetter nicht stattfinden kann.
6g Wir übernehmen keinen Schadensersatz oder keine Preisminderung vor, wenn ein Pfarrer oder Standesbeamter die Foto-/Videoaufnahmen untersagt. Das Brautpaar hat sich zuvor die entsprechende Genehmigung dafür einzuholen.
6h Die Rücksendung von Bildern/Video erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers
6i Der Videograf/Fotografträgt keine Verantwortung für das Ergebnis der Dreharbeiten, wenn er ständig von den anderen Personen gestört wird, wie Kindern oder welchen die mit eigenen Kameras die Arbeit von dem Videografen verhindern und stören. Das Brautpaar muss selbst solche Situationen rechtzeitig lösen
6j Der Videograf trägt keine Verantwortung für das Ergebnis der Dreharbeiten bei geringer oder falscher Beleuchtung, beim Filmen gegen Licht und beim Unwetter.
§ 7. Langlebigkeit gebrannter CDs und DVDs, sowie Blue-Ray-Discs
Bitte beachten, dass sämtliche selbst gebrannte Medien (Daten, Musik, Fotos, Filme etc.) unter Umständen nur 2 bis 5 Jahre halten können, gespeicherte Daten auf Festplatten, USB-Stick und Speicherchips 3 bis 10 Jahre. Zu Ihrer eigenen Sicherheit, da selbst gebrannte DVDs sehr empfindlich auf winzig kleine Kratzer durch Staubpartikel, auf „Fettfingerabdrücke“, auf Korrosion bei Lagerung über 50 % Luftfeuchtigkeit, sowie auf Einfluss von Sonnenlicht und Hitze- sowie Minusgrade (gerade durch Postversand verursacht) reagieren, sollten Sie umgehend nach Erhalt der DVD eine Sicherungskopie für Ihren privaten Gebrauch vornehmen. Reklamationen an der Abspielbarkeit von DVDs oder der Haltbarkeit nach der Gewährleistungspflicht von 7 Tagen sind ausgeschlossen.
§ 8. Rechtswirksamkeit und Gerichtsstand
Die AGB stehen Ihnen auf Nachfrage jederzeit zur Verfügung. Änderungen der AGB behalten wir uns ausdrücklich vor.